Hochwertige Publikationen
mit fundierten Inhalten.

Maßgeschneidertes Angebot für Ihren Betrieb

Ob Merkblätter, Leitfäden, Studien, Flyer oder Broschüren – der VFF und seine Partner bieten Ihnen fundierte Fachinformationen zu einer Vielzahl relevanter Themen. Die nachfolgenden Übersichten geben Ihnen einen kompakten Überblick zu allen derzeit verfügbaren Produkten. Viele Ausarbeitungen können Sie direkt hier kostenfrei herunterladen. Kostenpflichtige Inhalte bestellen Sie bitte jeweils über die genannten Online-Shops.

Beachten Sie bitte unsere AGB (im VFF Online-Shop einsehbar) und Nutzungsbedingungen für Publikationen.
Bestellungen von Buchhandlungen sowie Kontaktaufnahme bezüglich unseres Angebots bitte per E-Mail an shop@window.de.

Hier halten wir unsere Mitglieder und Interessenten über aktuelle politische Entwicklungen im Fensterbereich auf dem Laufenden.

2024

2023

2022

2021

2019

Merkblätter-Bestellung

Technik, Normung, Recht und viele weitere Themengebiete: Die über 50 VFF Merkblätter bieten gebündeltes Fachwissen für die gesamte Branche. Die praxisnahen und fundierten Informationen werden regelmäßig ergänzt und inhaltlich aktualisiert.

Eine Übersicht der verfügbaren VFF Merkblätter finden Sie hier: Merkblattsammlung

Über den VFF Online-Shop können Sie Merkblätter als digitale Streaming-Version und im Papierformat beziehen – für Mitglieder kostenfrei.

Die digitalen Merkblätter nutzen Sie ganz bequem über unsere Plattform vff-wissen.de oder mit der „VFF Wissen“-App.

VFF Merkblätter als personalisierte PDF bestellen Sie bitte über den Beuth-Verlag.

Merkblätter – kostenfreier Download

Hier stellen wir technische Dokumente und Informationen zur Normung im Fensterbau zur Verfügung, um unseren Fachleuten und Herstellern hilfreiche Leitlinien zu bieten.

2024

2022

Aus den Vorjahren

Die Montage-Leitfäden der Gütegemeinschaft sind die unverzichtbaren Praxisratgeber für Planung und Ausführung bei Neubau und Renovierung. Auf jeweils über 300 Seiten werden alle relevanten Aspekte bei Fenstern, Haustüren und Vorhangfassaden erklärt – technisch fundiert und praxisnah.

Nur im Online-Shop der Gütegemeinschaft gibt es die Leitfäden – neben der Papierausgabe – auch als digitale Streaming-Version. Und als Bundle aus Digitalformat + Papierausgabe mit einem attraktiven Preisvorteil!

Die digitalen Leitfäden nutzen Sie ganz bequem über unsere über die Plattform montage-wissen.de oder mit der „Montage-Wissen“-App.

Hier können Sie leicht verständliche Flyer und Broschüren herunterladen, um Informationen über unsere Fensterprodukte und -dienstleistungen zu teilen oder für Ihre eigenen Zwecke zu verwenden.

Den kompletten Flyer inkl. Antwortkarte können Mitglieder im internen Mitgliederbereich herunterladen.

Der Verband Fenster + Fassade hat unten aufgeführte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern herausgegeben.

Diese wurden einschließlich von Hinweisen für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim, dem Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar, dem Tischler Schreiner Deutschland Bundesverband, Berlin, sowie der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V., Frankfurt, erstellt. Bei der Erstellung der ZTV und der Zusammenstellung der Hinweise wurden die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien und des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes berücksichtigt.

Die vorliegenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind in unveränderter Form zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass jegliche Änderung (Ergänzung, Abänderung, Streichen von Passagen o. ä.) dazu führen kann, dass sich zum Beispiel technisch/rechtliche Unstimmigkeiten ergeben, was im Einzelfall zu erheblichen Abwicklungsrisiken führen kann. Sollten Sie sich für Änderungen entscheiden, weisen wir weiter darauf hin, dass dies in Ihrer Verantwortung geschieht und dass wir in diesem Fall die Verwendung des Verbandslogos bzw. der Herausgeberbezeichnung ausdrücklich untersagen.

Aus April 2022

Aus den Vorjahren

Teilnahmeverpflichtung an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft

„Gefährliche Substanzen“ (REACH)

Das europäische Chemikalienrecht hat durch die EU-Verordnung Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH, Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) zum 01. Juni 2007 eingeführt. REACH unterscheidet zwischen Stoffen (chemische Elemente und deren Verbindungen), Zubereitungen (Gemenge oder Mischung aus mehreren Stoffen, z.B. Lacke) und Erzeugnissen (Gegenstände, die bei der Herstellung eine bestimmte Form, Oberfläche oder Gestalt erhalten, z.B. Bauteile).

Registrierungspflichtige Stoffe/Zubereitungen ohne Registrierung und besonders besorgniserregende Stoffe ohne Zulassung müssen bis spätestens 2019 vom Markt genommen werden. Neben Herstellern und Importeuren von Stoffen und Zubereitungen erfolgt eine Unterscheidung in nachgeschaltete Anwender (z.B. Maler, Tischler/Schreiner), gewerbliche Anwender (z.B. Montagebetriebe), Händler (z.B. Baumarkt) und Verbraucher (z.B. Endkunde), die i.d.R. keine Registrierung vorzunehmen haben.

EuroWindoor steht in Kontakt mit DG Enterprise, Referat F.1 REACh, um die unterschiedliche Handhabung der Mitgliedstaaten über die „REACh-Deklaration für Artikel aus Artikeln“ zu klären. Eine Minderheit der Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Norwegen und Schweden) denkt, dass die Deklaration der Komponente durchgereicht wird, während die Mehrheit darauf besteht, dass das fertige Produkt gemäß REACh Artikel 33 zu bewertet ist. Eine Deklaration wird erforderlich, wenn Materialien der Kandidatenliste von einem Gehalt > 0,1% (w/w) enthalten sind. Betrifft z.B. das Blei in PVC Fensterprofil Material.

Die Europäische Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass die Deklaration nicht weitergegeben wird. Für Fenster kann es bei Verwendung von Recycling-Materialien in einzelnen Komponenten relevant sein. In der Zwischenzeit hat Frankreich eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof zum Thema REACh gestartet. Das Urteil wird in etwa zwei Jahren (2016) erwartet.

Datenblätter zur Gebäudezertifizierung

Gebäudezertifizierungssysteme bewerten die Nachhaltigkeit von Gebäuden. Dabei erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung durch umfassende Kriterienkataloge mit ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Kriterien. Darüber hinaus werden häufig auch die technische Qualität, die Prozessqualität sowie Standortmerkmale berücksichtigt. Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt über ein Punktesystem.

Das in Deutschland bekannteste Siegel ist das der DGNB, der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen. Neben der DGNB-Zertifizierung für private Bauherren gibt es in Deutschland das Bewertungssystem BNB für öffentliche Bundesgebäude. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude und wird benötigt, um die Nachhaltigkeitsklasse (NH) für die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zu erhalten.

Als Hilfestellung zur Beschreibung der Produkteigenschaften hat der VFF Datenblätter mit Anforderungen und Informationen zu Fenstern, Türen und Fassaden nach DGNB-, BNB- und QNG-Kriterien erstellt. Da die jeweiligen Kriterienkataloge meist ohne konkreten Produktbezug unterschiedliche Qualitätsniveaus für verschiedene Themen und Anwendungsbereiche zur Punktevergabe beschreiben, wurden in diesen Datenblättern als Hilfestellung Kriterien mit möglichem Bezug zu Fenstern, Türen und Fassaden aufgelistet. Diese können hier heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie: Für konkrete Projekte ist immer der aktuelle Kriterienkatalog des jeweiligen Zertifizierungssystems zugrunde zu legen, diese Datenblätter dienen lediglich als Hilfestellung.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt NA.01 „Nachhaltigkeit von Fenstern, Türen und Fassaden“ (Veröffentlichung vsl. April 2024).

FAQ zum Energieverbrauch motorbetriebener Gebäudekomponenten

Die Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest.

Die Organisationen FVSB, VFF und ZVEI haben gemeinsam ein FAQ-Dokument bzgl. motorbetriebener Gebäudekomponenten erstellt, die als Hilfestellung für die Umsetzung der Verordnung dienen soll.

Alle Angaben und Empfehlungen dieser FAQ beruhen auf dem Kenntnisstand bei Drucklegung. Eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.

Skip to content