Frankfurt am Main, 4. Oktober 2024: Die Tage werden kürzer, die Dunkelheit immer länger - der Herbst bricht ein, mit den Tipps rund um Einbruchsicherung und Finanzierungstipps des Verband Fester + Fassaden (VFF) jedoch kein Einbrecher bei Ihnen.
Die aktuell veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 für Deutschland zeichnet ein klares Bild: Die Wohnungseinbrüche stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 18,1 Prozent auf insgesamt 77.819 Fälle. Die geschätzte Schadenssumme durch diese Einbrüche lag bei etwa 330 Millionen Euro. Doch dem Trend kann durch technische Neuerungen Einhalt geboten werden, denn die Kriminalstatistik gibt auch wieder, dass fast die Hälfte der Einbruchversuche (ca. 46,3 %) durch wirksame präventive Maßnahmen verhindert werden konnten. Dazu gehören vor allem einbruchhemmende Türen und Fenster. Verbessern Sie jetzt die Einbruchhemmung von Fenstern und Türen, dazu bietet der Staat sowohl steuerliche Anreize als auch Möglichkeiten der Zuschussförderung im Rahmen energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Beim Einbruchschutz gilt grundsätzlich: Zuerst mechanischer Schutz, danach elektronische Ergänzungssysteme. Das bedeutet, dass zunächst für eine gute mechanische Sicherung etwa von Türen und Fenstern gesorgt werden sollte, um Einbrecher fernzuhalten. Elektronische Lösungen wie Einbruchmeldeanlagen können dies allein in der Regel nicht verhindern, können jedoch als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen dienen!
Sicherheit schaffen durch hohe Widerstandsklassen
Nach Angaben der Polizei benötigen drei Viertel aller Einbrecher nur einen Schraubenzieher, mit dem sie die Fenster oder Türen im Handumdrehen aushebeln können. Daher sind einbruchhemmende Fenster und Türen mit einem hohen Schutz zu empfehlen. Verlassen können Sie sich auf die sogenannten Widerstandsklassen, die den Einbruchschutz von Fenstern und Türen definieren. Seit 2011 hat sich das Kürzel „RC“ (Resistance Class) etabliert, das die frühere deutschlandspezifische Bezeichnung „WK“ (Widerstandsklasse) ablöste. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Norm DIN EN 1627, die eine europaweit einheitliche Klassifizierung einbruchhemmender Bauteile sicherstellt.
In der heutigen Zeit ist es üblich, dass Eigenheime mit einem Einbruchschutz der Widerstandsklasse RC2 ausgestattet werden. Hier unterscheidet man zwischen der Klasse RC2, die sowohl den Rahmen als auch die Verglasung gegen Einbrüche schützt, und der Klasse RC2N, die den gleichen Schutz für den Rahmen bietet, jedoch keine spezielle einbruchhemmende Verglasung erfordert. „Diese Sicherheitsstufen bieten einen soliden Basis-Schutz gegen Einbrüche. Für diejenigen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, ist die Klasse RC 3 eine weitere Option, die noch mehr Widerstand gegen Einbruchsversuche bietet. Es ist eine Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bewohner“, erklärt VFF-Geschäftsführer Frank Lange. Ab Widerstandsklasse RC 2 leisten Fenster und Türen bereits wirksamen Schutz gegen die üblichen Einbruchwerkzeuge wie Schraubendreher, Zangen oder Keile, und halten Einbruchsversuchen für mindestens 3 Minuten stand. Die RC 1 schützt hingegen nur gegen Vandalismus durch körperliche Gewalt. „Versuchen die Täter zusätzlich, mit einem zweiten Schraubenzieher und mit einfachem Bohrwerkzeug die Fenster und Türen zu öffnen, ist die Widerstandsklasse RC 3 empfehlenswert”, schließt Lange an. „Denn diese verlangt eine einbruchhemmende Verglasung und erhöht die Widerstandszeit auf 5 min“.
Kernelemente
Neben der Berücksichtigung des Einbruchschutzes beim Neubau können Sie auch im Bestand nachrüsten. Bei Fenstern bieten sich abschließbare Griffe, ein An- oder Aufbohrschutz und einbruchhemmende Sicherheitsbeschläge wie Pilzkopfverriegelungen und passende Sicherheitsschließstücke auch bei der Nachrüstung an. Wenn die vorhandenen Elemente bereits veraltet sind, empfiehlt sich aber der komplette Austausch mit neuen Fenstern. Für den optimalen Einbruchschutz an Türen wird die Verwendung einer Mehrfachverriegelung gemäß DIN 18251, idealerweise mit Stangenverriegelung oder Schwenkhaken, bereits einen hohen Sicherheitsschutz leisten. Heutige Innovationen verbinden verbesserte Mechanik mit Automatisierung und ermöglichen Ihnen Schutz und Sorgenfreiheit.
Finanzierungsmöglichkeiten
Seit Juli 2022 steht das direkte Förderprogramm der KfW 455-E für Einbruchschutz nicht mehr zur Verfügung. Dennoch kann im Rahmen einer energetischen Sanierung mit neuen Fenstern und Türen bei Einhaltung der förderfähigen Mindeststandards für die Wärmedämmung sowohl eine Zuschussförderung von 15 Prozent im Rahmen der BEG oder eine steuerliche Förderung in Höhe von 20 Prozent nach § 35c EstG genutzt werden. „Durch die Kombination von besserer Wärmedämmung und Einbruchschutz erreicht man beides: Kostenersparnis durch bessere Energieeffizienz und mehr Sicherheit gegen Einbruch bei gleichzeitiger Wertsteigerung der Immobilie“ so Lange.
Welche Förderung für das Eigenheim die beste Lösung ist, kann über den kostenlosen VFF Fördermittel-Assistenten (Förderrechner) einfach mit wenigen Klicks herausgefunden werden. Ergänzende Hinweise sind auf der Homepage „fenster-koennen-mehr.de“ unter dem Reiter „Förderung“ eingestellt. Hier werden gegebenenfalls auch ergänzende Landes- und Kommunalförderungen mit aufgeführt.
Expertentipp:
Für lohnende Investitionen in neue Fenster und Türen bieten sich staatliche Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden an. Welche Programme für welche Immobilie passen können, zeigt schnell und zuverlässig der kostenlose VFF Fördermittel-Assistent (Förderrechner) vom Verband Fenster + Fassade (VFF). Die rechenstarke Online-Hilfe bietet eine übersichtliche Navigation und individuelle Suchfunktionen. Damit Sie auch in der Förder-Landschaft in der Komfort-Zone bleiben. Möglich ist auch eine separate Herstellersuche, über die sich gezielt Fachbetriebe auffinden lassen. https://fenster-koennen-mehr.de/foerdermittel-assistent/
Bild 1: Visualisierung_Anbohrschutz (Bildquelle: ROTO)
Kontakt Fachpresse
Felix Ernst
Verband Fenster + Fassade
Walter-Kolb-Str. 1-7
60594 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 955054-32
Fax.: (069) 955054-11
E-Mail: pr@window.de
Kontakt Endkundenpresse
Verband Fenster + Fassade
Walter-Kolb-Straße 1 – 7
60594 Frankfurt am Main
Eingetragener Verein e.V. | Sitz: Frankfurt am Main | Vereinsregister: Frankfurt a.M., Nr. 7449 | Lobbyregister Nr.: R001330
Eingetragener Verein e.V.
Sitz: Frankfurt am Main
Vereinsregister: Frankfurt a.M., Nr. 7449
Lobbyregister Nr.: R001330
Vorstand: Helmut Meeth, Arnd Brinkmann | Geschäftsführung: Frank Lange, Frank Koos
Vorstand: Helmut Meeth, Arnd Brinkmann
Geschäftsführung: Frank Lange, Frank Koos