Fachpresse

Orientierung in der geänderten BEG-Förderlandschaft

Frankfurt am Main, 21. Juli 2026. Um seinen Mitgliedern sowie den Nutzern des VFF Fördermittel-Service in der seit dem 21. Juli geänderten Förderlandschaft schnell Orientierung zu geben, veranstaltet der VFF am 30. Juli 2026 gemeinsam mit den Experten der febis Service GmbH ein Update-Webinar. Erläutert werden die Änderungen in den neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): die BEG EM sowie die Effizienzhaus- und Effizienzgebäudeförderung, die neuen WPB- und iSFP-Regeln, konkrete Berechnungsbeispiele und die Abgrenzung zur steuerlichen Förderung. Ergänzend werden verbleibende Fördermöglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene sowie die Anpassungen des VFF-Förderrechners und des Fördermittel-Services vorgestellt.

Die wichtigsten Änderungen bei der Einzelmaßnahmenförderung

Für Fenster, Außentüren und vergleichbare Maßnahmen an der Gebäudehülle ergeben sich insbesondere folgende Konsequenzen:

  • Regulärer Zuschuss: Für Fenster und Türen verbleibt es in der Regel bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Degressive Förderhöchstbeträge im Mehrfamilienhaus: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle werden bei Wohngebäuden 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils nur noch 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit berücksichtigt. Damit sinkt der förderfähige Betrag je Wohnung mit zunehmender Gebäudegröße deutlich.
  • iSFP-Bonus erst oberhalb der regulären Fördergrenze: Der zusätzliche Bonus von fünf Prozentpunkten setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro voraus und gilt nur für den Kostenanteil, der die reguläre Förderhöchstgrenze ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) überschreitet. Bei einem Einfamilienhaus entsteht für Investitionen bis 30.000 Euro deshalb kein zusätzlicher iSFP-Bonus.
  • Kein WPB-Bonus für Fenster und Türen in der BEG EM: Der ab dem ersten Quartal 2027 vorgesehene Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) von fünf Prozentpunkten wird ausschließlich für Dämmmaßnahmen gewährt. Fenster, Außentüren und Dachflächenfenster bleiben auch dann ausgeschlossen, wenn sie gemeinsam mit einer Fassaden- oder Dachdämmung als zusammenhängendes Sanierungspaket umgesetzt werden.

 

35c EStG als attraktive Alternative im selbst genutzten Wohneigentum

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, weist der VFF ausdrücklich auf die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz hin. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird die Steuerschuld über drei Jahre um insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsleistung ermäßigt, maximal um 40.000 Euro je begünstigtem Objekt. Auch die Erneuerung von Fenstern und Außentüren ist erfasst. Abhängig von der individuellen Steuersituation kann dieses Modell insbesondere bei kleineren und mittleren Fenstersanierungen attraktiver sein als die neue BEG-Förderung. Für dieselbe Maßnahme können BEG und § 35c EStG allerdings nicht miteinander kombiniert werden. Der VFF empfiehlt daher, beide Wege vor Auftragserteilung vergleichend prüfen zu lassen.

„Mit dem Update-Webinar beabsichtigen wir, in einer unnötig komplex gewordenen Förderlandschaft so viel Klarheit wie möglich zu schaffen und die Betriebe bei Beratung und Antragstellung zu unterstützen. Politisch werden wir uns weiter für eine verlässliche, einfache und technologieoffene Förderung der energetischen Gebäudehülle einsetzen“, betont Frank Lange, Geschäftsführer des VFF.

Bild QR-Code: Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung und zu den Themen des VFF-Update-Webinars „Neue BEG-Förderrichtlinien“.

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Dr. Peter Christian Lang
Verband Fenster + Fassade
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