EPBD-Umsetzung im GEG: Klarheit schaffen!

Die nationale Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in das Gebäudeenergiegesetz (künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“) ist ein zentraler Baustein für Planungssicherheit, Investitionen und neue Impulse in der energetischen Sanierung. Eine weitere Verzögerung würde die bestehende Unsicherheit in Wohnungs- und Nichtwohnungsbau verlängern und dringend notwendige Investitionen ausbremsen. Der VFF spricht sich daher klar für eine fristgerechte und praxisnahe Umsetzung bis Mitte 2026 aus.

Kernpunkte der VFF-Position:

  • EPBD 1:1 umsetzen – ohne nationale Verschärfungen:
    Die Richtlinie verlangt keine zusätzlichen Anforderungen an die Gebäudehülle. Deutschland verfügt bereits über hohe Standards, mit realistischen Übergangsfristen und großen nationalen Spielräumen.
  • Sanierungsimpulse gezielt auslösen:
    Die neuen Mindeststandards (MEPS) betreffen ausschließlich die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude und sind moderat ausgestaltet. Ohne Verbesserungen an der Gebäudehülle – insbesondere an Fenstern und Fassaden – sind diese Ziele nicht erreichbar.
  • Klarheit im Gesetzgebungsprozess schaffen:
    Während der Zeitplan für das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ feststeht, bleibt die EPBD-Umsetzung bislang offen. Aus Sicht des VFF ist eine schnelle politische Klärung zwingend erforderlich, um Marktverunsicherung zu vermeiden und Investitionen in die Gebäudesanierung zu stärken.

👉 Der vollständige RTG-Faktencheck steht hier zum Download bereit
👉 Den vollständigen Politikbrief des Bündnis Gebäudewende (BGW) finden Sie hier

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