EH55-Förderung startet am16.12.2025

Mit einer neuen befristeten Förderstufe Effizienzhaus/-gebäude 55 (EH55/EG55) aktiviert die Bundesregierung ab 16.12.2025 den Bauüberhang und setzt einen zusätzlichen Impuls für klimafreundlichen Neubau. Insgesamt stehen 800 Mio. € Fördermittel bereit.

Gefördert werden über die Programme KfW-Kredit 297/298 (Wohngebäude) und 299 (Nichtwohngebäude) Neubauten, die

  • den EH55-Standard erfüllen,
  • ausschließlich erneuerbare Wärme einsetzen (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie, Biomasse – keine fossilen Systeme wie Erdgas oder Heizöl),
  • über eine gültige Baugenehmigung verfügen,
  • noch nicht begonnen wurden (Liefer- und Leistungsverträge sowie Kaufverträge dürfen erst ab dem 16.12.2025 geschlossen werden).

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligter Kredit mit deutlicher Zinsverbesserung aus Bundesmitteln:

  • Wohngebäude: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 100.000 € je Wohneinheit.
  • Nichtwohngebäude: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 5 Mio. € je Vorhaben.

Alle Details zu Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen und Antragswegen finden Sie hier.

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